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February 7, 2009
(German Version) Die UNO-Mitgliedstaaten haben sich am Freitag in Genf mit der Menschenrechtslage in Saudiarabien befasst. Die Schweiz forderte die Abschaffung der Körperstrafen in dem Königreich.
Der saudische Delegationsleiter und Vizepräsident der staatlichen Menschenrechtskommission Zaid Al-Hussein räumte ein, dass sein Land "nicht perfekt" sei. Er verteidigte die religiösen Traditionen seines Landes und hob gleichzeitig die in den vergangenen Jahren erzielten Verbesserungen der Menschenrechtslage hervor.
Westliche Länder kritisierten die hohe Zahl von Exekutionen - 2008 wurden laut Amnesty International und Human Rights Watch 102 Personen hingerichtet. Die Schweiz forderte Riad auf, ein Moratorium für die Todesstrafe einzuführen als ersten Schritt für die Abschaffung dieser Strafe.
Gegen Körperstrafen
Ausserdem rief die Schweiz das Königreich auf, auf Körperstrafen, Amputationen und Auspeitschungen gemäss der UNO-Konvention zum Verbot der Folter zu verzichten.
Weiter empfahl der Schweizer Delegierte, Saudiarabien solle die Meinungsfreiheit zulassen und Gesetze reformieren, um die gleichen Rechte für Frauen und Männer zu gewährleisten.
Grossbritannien forderte die Abschaffung des Vormundsystems, das die Rechte der Frauen einschränke. Kanada kritisierte schlechte Behandlung der rund acht Millionen ausländischen Arbeitnehmern. Und Israel verurteilte die Zwangsarbeit und sexuelle Ausbeutung von Kindern.
Regelmässige Prüfung
Seit vergangenem April wird die Menschenrechtslage der 192 UNO-Mitgliedstaaten alle vier Jahre im Rahmen der periodischen Länderexamens (Universal Periodic Review UPR) von allen übrigen UNO-Mitgliedstaaten geprüft. Es handelt sich um ein spezielles Verfahren des UNO-Menschenrechtsrats.
Grundlage für das Länderexamen sind drei Berichte, einen davon legt die betroffene Regierung vor. Die zwei andern Berichte werden vom UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte zusammengestellt.
Der eine betrifft die Beurteilung der Menschenrechtslage in dem untersuchten Land durch die unabhängigen UNO-Berichterstatter sowie durch die Ausschüsse, welche die Einhaltung von UNO-Konventionen prüfen wie das Antifolter-Komitee.
Der zweite Bericht des Hochkommissariats umfasst die Stellungnahmen der NGO. Die NGO selbst haben während der dreistündigen Debatte mit dem untersuchten Land kein Rederecht.
Alle Staaten können dem untersuchten Land rechtlich unverbindliche Empfehlungen abgeben. Letzteres muss mitteilen, welche Empfehlungen es akzeptiert. Beim nächsten Länderexamen nach vier Jahren wird auch die Umsetzung dieser Empfehlungen geprüft.
Quelle: SDA |