Council of States approves of UN protocol on firearms PDF Print

Thursday, 29. September 2011

The Swiss Council of States approved of further revisions to the Swiss law on arms last week. With these changes the UN protocol on firearms as well as the UN protocol on retracing will in particular be implemented.

(German version) Die wichtigsten Anpassungen an diesen Verträgen nahm die Schweiz bereits in früheren Gesetzesrevisionen vor. Zur vollumfänglichen Umsetzung des Protokolls soll das Waffengesetz nun noch in weiteren Punkten angepasst werden.

Im Ständerat waren diese unbestritten. Stillschweigend trat die kleine Kammer auf den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls ein und hiess die Vorlage ohne eine einzige Änderung mit 25 zu 0 Stimmen gut.

Ratifzierung mit Vorbehalten

Darin enthalten sind auch Vorbehalte, die der Bundesrat bei der Ratifizierung machen will. Dass Transitländer schriftlich ihr Einverständnis erteilen müssen, bevor eine Ausfuhr- oder Einfuhrbewilligung für Waffen erteilt wird, ist nach Ansicht der Schweiz nicht mit den geltenden Bewilligungsvorschriften vereinbar und hat sich auch als nicht praktikabel erwiesen.

Auch an der zweiten Vorlage nahm der Ständerat keine Änderungen vor. Er hiess die Revision des Waffengesetzes mit 28 zu 0 Stimmen gut.

Stimmt auch der Nationalrat den Gesetzesänderungen zu, ist künftig das Fälschen oder Abändern von Markierungen auf Feuerwaffen oder deren Zubehör unter Strafe gestellt. Bei Widerhandlungen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Im Gesetz soll auch präzisiert werden, dass das Bundesamt für Polizei (fedpol) für die Bearbeitung von Begehren um die Rückverfolgung von Waffen mit Auslandsbezug eine Datenbank über Markierungen von Feuerwaffen aufbauen darf.

Kein zentrales Waffenregister

Justizministerin Simonetta Sommaruga versicherte, dass es sich dabei nicht um ein zentrales Waffenregister handelt, wie es die vom Volk abgelehnte Waffen-Initiative verlangt hatte.

Weiter soll die Aufbewahrungsdauer für Daten zu Abgabe und Rücknahme der persönlichen Armee-Waffe von bisher 5 auf 20 Jahre verlängert werden.

Mit der Gesetzesrevision werden auch Erfordernisse umgesetzt, die sich im Zusammenhang mit Schengen zeigten. So sollen in der Schweiz tätige Grenzwächter von ausländischen Grenzschutz-Behörden ohne Bewilligung Waffen in die Schweiz mitbringen dürfen. Sie sollen auch keinen Waffenschein benötigen.

Mit der Revision des Waffenrechts wird auch das im Nachgang an die Abstimmung über die Waffen-Initiative gemachte Versprechen umgesetzt, den Schutz vor Waffenmissbrauch trotz des Neins zur Initiative weiter zu verbessern.

Quelle: SDA

 

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